Mietvertrag Cardisuit

Mietbedingungen für den Cardisuit

Diese Mietbedingungen gelten zwischen der Arktis BioPharma Schweiz AG, Steig 3, 8840 Einsiedeln SZ (nachfolgend "Vermieter" genannt) und dem Mieter, sobald dieser den Bestellvorgang für den Cardisuit fortführt.

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter das folgende Gerät:

  • Cardisuit CO₂-Trockenanzug (nachfolgend "Cardisuit" genannt)
  • inkl. Zubehör: CO₂-Regler, Adapter für CO₂-Flaschen, Pumpe

Der Cardisuit bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters.

2. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der beim Bestellvorgang gewählten Mietoption (z. B. 1-Monats- oder 3-Monats-Miete) und dem dabei angegebenen Startdatum. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3. Mietzins

Der Mietzins richtet sich nach der gewählten Mietoption und ist im Rahmen des Bestellprozesses per Vorkasse zu bezahlen. Ohne fristgerechte Zahlung erfolgt keine Übergabe des Mietgegenstandes.

4. Nicht inbegriffene Leistungen

Nicht im Mietumfang enthalten ist das benötigte Kohlendioxid (CO₂). Der Mieter verpflichtet sich, das Gas BIOGON E290 (Lebensmittelqualität) auf eigene Kosten zu beschaffen. Am einfachsten ist die Flasche über Linde Gas zu beziehen. Bei der ersten Anmeldung/Registrierung hilft der Kundendienst gerne weiter: contact.lg.ch@linde.com

5. Gebrauch des Cardisuit

Der Cardisuit darf ausschliesslich für private, therapeutische Zwecke genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Anzug und die Geräte sorgfältig zu behandeln und nur gemäss der Bedienungsanleitung zu verwenden. Jegliche Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters untersagt. Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung für medizinische Wirkungen.

6. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden. Der Vermieter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die aus unsachgemässer oder nicht bestimmungsgemässer Nutzung entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über auftretende Mängel oder Defekte zu informieren.

7. Rückgabe

Der Cardisuit ist am Ende der Mietzeit vollständig, gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlende Teile oder Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Versicherung

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle von Diebstahl oder Verlust des Cardisuit den Vermieter unverzüglich zu informieren und für den entstandenen Schaden aufzukommen.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Gerichtsstand ist Einsiedeln SZ.

Mit dem Fortfahren des Bestellvorgangs bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.